Geschäftsbedingungen
Allgemeines:
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsinhalt bei allen Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
Preise:
1. Die Preise gelten ab Moorbaumschule in Deutscher Mark (DM)/Euro (EUR) incl. der zum der Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackungskosten, jedoch einschließlich Ballenleinen, Töpfen und Containern. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird. Unsere Angebote sind freibleibend, der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten bis zur Auftragserteilung des Kunden. Angebote sind als geschlossenes Ganzes zu betrachten. Die Herausnahme einzelner Posten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. Die gilt insbesondere für frachtfrei kalkulierte Angebote. Frachtkostenangaben sind unverbindlich.
Lieferpflicht:
1. Wenn durch Wetterkatastrophen, Hagel, Frost, Dürreschäden und durch andere Fälle höherer Gewalt, Wildverbiss, Schädlingsepidemien, Energieausfall oder andere Betriebsstörungen bzw. sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Behinderungen die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich gemacht wird, so entfällt die Lieferpflicht.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, bestätigte Liefertermine sofern und solange dies witterungsbedingt (z.B. wegen Frost oder anhaltender Hitze) notwendig ist, um die Pflanzen unbeschädigt den Quartieren zu entnehmen oder Transportschäden zu verhindern, zu verschieben. Eine solche witterungsbedingte Verzögerung der Auslieferung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Verzugsschäden geltend zu machen.
Gütebestimmungen:
1. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung von Pflanzen nach den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen.
2. Ersatz für fehlende Sorten in ähnlichen gleichwertigen Sorten ist gestattet, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
3. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und bis zur Höhe des Rechnungsbetrages übernommen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
4. Eine Gewähr für das Anwachsen kann nicht übernommen werden.
5. Für Schäden, die während des Transportes durch Frost, Beraubung oder auf andere Weise entstanden sind, haftet der Verkäufer nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Zahlung:
1. Der in Rechnung gestellte Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.98 zu verlangen. Kann der Verkäufer aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsbelastungen nachweisen, bleibt die Geltendmachung höherer Verzugszinsen vorbehalten.
2. Der Verkäufer ist berechtigt die Lieferung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern, wenn sich nach erfolgter Auftragsbestätigung herausstellt, daß infolge schlechter Vermögensverhältnisse des Käufers der Anspruch auf Zahlung des Kaufvertrages gefährdet ist. . Kommt der Käufer dem Verlangen nach Sicherstellung bzw. Zug-um-Zug-Leistung nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Mängel, Rügen, Gewährleistung
1. Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware zu rügen. Die Mängelanzeige muss spätestens 5 Werktage nach Empfang der Ware abgesandt werden. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, sobald sie zu erkennen sind. In jedem Fall müssen die mangelhaften Pflanzen dem Verkäufer vorgezeigt und zurückgegeben werden.
2. Liegt ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel vor, so ist er nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist er verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einem anderen Ort als Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei den, diese Ansprüche beruhen auf Vorsatz grober Fahrlässigkeit oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der Ware.
Eigentumsvorbehalt:
1. Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung. Das vorbehaltene Eigentum des Verkäufers geht nicht dadurch verloren, dass der Käufer die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung oder endgültiger Verwendung vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Der Käufer ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, dass die Pflanzen als vom Verkäufer gekommen bestimmbar sind. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer gegebenenfalls Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu geben. Bei trotzdem erfolgter Vermischung der gelieferten Pflanzen erwirbt der Verkäufer in Höhe des Wertes der Pflanzen für die Zeit des Eigentumsvorbehaltes Miteigentum an den vermischten Pflanzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
1. Erfüllungsort ist Georgsdorf, ausschließlicher Gerichtsstand ist Nordhorn. Es gilt deutsches Recht.
Anerkennung:
1. Mit Auftragserteilung gelten die Geschäftsbedingungen des Verkäufers als anerkannt. Sie gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen, von denen des Verkäufers abweichenden Einkaufs- und Zahlungsbedingungen mitgeteilt hat. Abweichenden Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Bei Lieferung an Einzelfirmen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften erkennen der Inhaber oder Gesellschafter die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen auch persönlich gegenüber an
Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel der Geschäftsbedingungen des Verkäufers hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages als Ganzem zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Klausel eine Regelung herbeizuführen, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Georgsdorf den 15. Juli 2009
AGB